Das Prozessprinzip
Jeder Besucher bestätigt dem REPAIR-CAFE‘ bei Anlieferung mit seiner Unterschrift die Anerkennung von Hausordnung, Datenschutzklausel und Haftungsbegrenzung. Die Haftungsbegrenzung gilt insbesondere bezüglich Schäden an dessen Eigentum, Körper, Leben oder Gesundheit. Zur Risikominimierung, sowohl für den Besucher als auch die REPAIR-CAFE’-Mitglieder, erfolgt IMMER eine Beurteilung der elektrischen Sicherheit gemäß DIN VDE 0701 durch eine anerkannte Elektrofachkraft aus dem REPAIR-CAFE’-Team. Die Beurteilung umfasst Sichtprüfungen, elektrische Prüfungen mit einem Spezialmessgerät sowie einer sicherheitstechnischen Funktionsprüfung. Voraussetzung ist, dass ein Elektrogerät zuvor per Laufzettel erfasst wurde. Das bedeutet, dass auch defekte oder irreparable prozessierte Geräte vor der Rückgabe an den Besucher IMMER auf seine VDE-Sicherheit überprüft werden. Sollten bei der Rückgabe eines noch nicht prozessierten Gerätes Sicherheitsmängel erkannt oder stark vermutet werden, werden diese dem Besucher dabei noch mitgeteilt und Handlungsempfehlungen dafür ausgesprochen. Eine Zusammenfassung der erkannten Sicherheitsmängel und der erteilten Sicherheitsbelehrung wird auf dem Laufzettel unter „Anmerkungen“ notiert.
Ein sicheres prozessiertes Gerät im Sinne der DIN VDE 0701 erhält als Kennzeichnung für die erfolgreich durchgeführte VDE-Prüfung eine grüne oder gelbe Prüfplakette mit Angabe von Prüfungsjahr, -monat und Laufzettelnummer zur Rückverfolgbarkeit der Messergebnisse. Grün wird vergeben, wenn das Gerät die VDE-Prüfung bestanden hat und die Grundfunktionen des Gerätes einwandfrei funktionieren. Gelb wird vergeben, wenn das Gerät elektrisch zwar sicher ist, aber nicht bzw. nur sehr eingeschränkt funktioniert und deshalb die weitere Nutzung eher unwahrscheinlich ist. In diesem Fall erhält das Gerät zusätzlich noch einen gelben „Hinweis-Aufkleber“ mit Handlungsempfehlungen für den Besucher.
Ein unsicheres prozessiertes Gerät, das in mindestens einem VDE-Prüfschritt versagt hat, erhält eine rote Prüfplakette mit Angabe von Prüfungsjahr, -monat und Laufzettelnummer zur Rückverfolgbarkeit der Messergebnisse und zusätzlich einen roten „Warn-Aufkleber“ mit Hinweis auf die dem Besucher erteilte Sicherheitsbelehrung. Das Gerät wird an den Besucher erst dann wieder ausgehändigt, wenn dieser mit seiner Unterschrift auf dem Laufzettel bestätigt, dass er eine Sicherheitsbelehrung über die erkannten und dokumentierten Betriebsrisiken erhalten hat. Wenn möglich wird ein unsicheres Gerät in Absprache mit dem Besucher durch Zerstörung des Netzanschlusses vor der Aushändigung unbrauchbar gemacht.
Der Prozessablauf für die Beurteilung der elektrischen Sicherheit gemäß DIN VDE 0701 mit allen Verantwortlichkeiten, Dokumenten, Prüfumfängen usw. ist in gelenkten Dokumenten beschrieben.
